1. Anwendungsbereich
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber (AG) und der Kolibri IT GmbH als Auftragnehmer gelten ausschließlich die AGB der Kolibri IT GmbH. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des AG sind nur dann wirksam, wenn sie von der Kolibri IT GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Mit Unterfertigung des Auftragsschreibens akzeptiert der AG die AGB der Kolibri IT GmbH.
Die AGB der Kolibri IT GmbH gelten auch für alle zwischen den Parteien künftigen Geschäftsbeziehungen im Geltungsbereich, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird.
Die AGB sowie allfällige Änderungen derselben werden im Internet auf dieser Seite kundgemacht und liegen in den Geschäftsräumlichkeiten der Kolibri IT GmbH zur Einsichtnahme auf.
2. Vertragsabschluss
Grundlage eines Vertragsabschlusses ist ein Auftrag des AG oder ein Angebot der Kolibri IT GmbH. Aufträge des AG unterliegen einer zweiwöchigen Bindungsfrist und gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Kolibri IT GmbH als angenommen. Angebote der Kolibri IT GmbH sind freibleibend.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des AG
Der Umfang der von Kolibri IT GmbH zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Angaben im Auftrag bzw. des von Kolibri IT GmbH gelegten Anbotes. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform. Auftragsergänzungen oder nachträgliche Änderungen des Auftrages stellen einen eigenen Auftrag dar und sind gesondert zu verrechnen.
Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Kolibri IT GmbH.
Der AG wird die Kolibri IT GmbH unverzüglich mit sämtlichen für die Auftragserfüllung relevanten Informationen und Unterlagen versorgen. Dokumente sind vom AG in den erforderlichen Formatierungen zu übergeben. Der AG wird die Kolibri IT GmbH von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der AG trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglichen geänderten Angaben von der Kolibri IT GmbH wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Sind Leistungen der Kolibri IT GmbH vom AG zu genehmigen (wie insbesondere Testinstallationen, Prototypen oder Dokumentationen), hat dies binnen 7 Werktagen zu geschehen. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom AG genehmigt.
Der AG sorgt für die Sicherung von Daten und Materialien, die Kolibri IT GmbH im Rahmen der Zusammenarbeit übergeben werden. Kolibri IT GmbH ist nicht verpflichtet, hievon Sicherungskopien zu erstellen. Der AG verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung gelangten Daten, insbesondere an den AG allenfalls vergebene Passwörter bestmöglich zu schützen.
Der AG verpflichtet sich zur erforderlichen Mitwirkung und hat die Kolibri IT GmbH im Bedarfsfall Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der AG hat dafür Sorge zu tragen das ein mit der Sachlage vertrauter und bevollmächtigter Ansprechpartner für die Kolibri IT GmbH stets erreichbar ist.
Der AG ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (insbesondere Prototypen) auf bestehende Kennzeichen-, Urheber- oder sonstige Rechte Dritter zu überprüfen. Kolibri IT GmbH haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Der AG hält die Kolibri IT GmbH diesbezüglich schad- und klaglos und hat sämtliche Nachteile zu ersetzen, die der Kolibri IT GmbH durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
Werden zu Beginn der Zusammenarbeit unter Mitwirkung des AG ein Zeitplan erstellt und die erforderlichen Arbeitsphasen festgelegt, sind die zum Ende jeder Arbeitsphase erbrachten Teilleistung durch den AG abzunehmen und die Abnahme schriftlich zu bestätigen.
4. Beauftragung Dritter
Kolibri IT GmbH ist nicht verpflichtet, Leistungen selbst auszuführen. Die Beauftragung von qualifizierten Gehilfen kann entweder im eigenen Namen oder im Namen des AG, in jedem Fall aber auf Rechnung des AG erfolgen. Die Kolibri IT GmbH wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen verfügen.
Soweit die Kolibri IT GmbH notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Kolibri IT GmbH.
5. Termine
Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Kolibri IT GmbH bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten.
Bei Nichteinhaltung der Termine hat der AG vor der Ausübung allfälliger Rücktrittsrechte eine mindestens 14-tägige Nachfrist zu gewähren. Der Fristenlauf beginnt mit Zugang eines schriftlichen Mahnschreibens.
Schadenersatzansprüche des AG wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (siehe dazu den Regelungspunkt Gewährleistung und Schadenersatz).
Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Kolibri IT GmbH jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn sich der AG mit der für die Durchführung des Auftrags notwendigen Mitwirkung im Verzug befindet. Der vereinbarte Termin wird in diesem Fällen zumindest um die Dauer des Verzuges verschoben.
6. Rücktritt vom Vertrag
Kolibri IT GmbH ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- der AG fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertragen, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des AG bestehen und dieser auf Begehren der Kolibri IT GmbH weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit vor weiteren Leistungen der gitgo GmbH leistet;
- über das Vermögen des AG ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der AG seine Zahlungen einstellt.
7. Entgelt
Die genannten Preise sind, soferne nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zu verstehen.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die Kolibri IT GmbH berechtigt, die erbrachten Leistungen nach dem tatsächlichem Anfall und dem daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Mangels anderslautender Vereinbarung im Einzelfall hat die Kolibri IT GmbH für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der Urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe. Sollte das marktübliche Honorar unter einem Stundensatz von € 150,00 netto liegen, gilt mindestens ein Stundensatz in der Höhe von € 150,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart. Alle Leistungen der Kolibri IT GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch der Kolibri IT GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
Alle der Kolibri IT GmbH erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Die Kolibri IT GmbH ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Sämtliche Barauslagen und Spesen können dem AG zur direkten Begleichung übermittelt werden.
Kostenvoranschläge der Kolibri IT GmbH sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die die Kolibri IT GmbH schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird die Kolibri IT GmbH den AG auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom AG genehmigt, wenn der AG nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 20 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom AG von vornherein als genehmigt.
Für alle Arbeiten der Kolibri IT GmbH, die vom AG nicht abgenommen werden, gebührt der Kolibri IT GmbH jedenfalls eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der AG an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind unverzüglich an die Kolibri IT GmbH zurückzustellen.
8. Zahlung
Ein Drittel der Auftragssumme ist vom AG vorab zu bezahlen (Vorauskassa). Kolibri IT GmbH ist erst nach Einlangen dieses Betrages auf dem Geschäftskonto der Kolibri IT GmbH zur Leistungserbringung verpflichtet.
Rechnungen der Kolibri IT GmbH sind unverzüglich bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig und binnen sieben Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.A. vereinbart. Weiters verpflichtet sich der AG für den Fall des Zahlungsverzugs, der Kolibri IT GmbH die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Kolibri IT GmbH.
Im Falle des Zahlungsverzuges des AG ist die Kolibri IT GmbH berechtigt, sämtliche im Rahmen anderer mit dem AG abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig zu stellen. Die Kolibri IT GmbH ist nicht verpflichtet, im Falle des Zahlungsverzuges weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Kolibri IT GmbH für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
Der AG ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Kolibri IT GmbH aufzurechnen, außer die Forderung des AG wurde von der Kolibri IT GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des AG wird ausgeschlossen.
9. Urheber- und Nutzungsrechte
Alle Leistungen der Kolibri IT GmbH, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Prototypen im Eigentum der Kolibri IT GmbH und können von der Kolibri IT GmbH jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der AG erwirbt durch Zahlung des Entgeltes das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der AG die Leistungen der Kolibri IT GmbH jedoch ausschließlich in dem zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarten Staatsgebiet nutzen. Wurde nichts vereinbart, beziehen sich die Nutzungsrechte nur auf dasjenige Staatsgebiet, indem der AG seinen (Haupt-)Sitz hat. Der Erwerb von Nutzungsrechten und - bei gesonderter Vereinbarung und gesondertem Entgelt - auch von Verwertungsrechten an Leistungen der Kolibri IT GmbH setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Kolibri IT GmbH in Rechnung gestellten Entgelte voraus.
Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Kolibri IT GmbH, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den AG oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kolibri IT GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen der Kolibri IT GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht (der AG setzt beispielsweise Verwertungshandlungen anstatt des grundsätzlich zu erwerbenden bloßen Nutzungsrechtes), ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Kolibri IT GmbH erforderlich. Dafür steht der Kolibri IT GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
Der AG haftet der Kolibri IT GmbH für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars. Dies unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche.
Die Kolibri IT GmbH ist berechtigt, nach eigenem Ermessen an geeigneten Stellen Ihrer Leistung (z.B. auf einer Website) auf ihre Urheberschaft zu verweisen. Dem AG ist es nicht gestattet, diese Hinweise eigenmächtig zu entfernen.
Kolibri IT GmbH ist berechtigt, den AG in seine Referenzliste aufzunehmen.
10. Gewährleistung und Schadenersatz
Der AG hat allfällige Reklamationen unverzüglich nach Leistung durch die Kolibri IT GmbH schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Kolibri IT GmbH, verdeckte Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen, anderenfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem AG unter Ausschluss des Preisminderungs- und Wandlungsrechts nur das Recht auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden durch die Kolibri IT GmbH zu. Der AG ermöglicht der Kolibri IT GmbH sämtliche zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem AG, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
Die Gewährleistung für die von der Kolibri IT GmbH gelieferten oder verwendeten Waren wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche sind nach eigenmächtigen Veränderungen oder Eingriffen des AG oder Dritter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Änderungen im Sourcecode bzw. bei Einsatz von Open-Source.
Es obliegt dem AG die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Kolibri IT GmbH haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. Der AG hält die Kolibri IT GmbH wegen Eingriffen in fremde Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits- oder sonstige Schutzrechte schad- und klaglos. Soweit Bedenken gegen die vom AG bereitgestellten Inhalte bestehen, ist die Kolibri IT GmbH berechtigt, diese nicht einzubinden.
Kolibri IT GmbH hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit des Internets. Die Kolibri IT GmbH lehnt jede Verantwortung im Hinblick auf die tatsächliche jederzeitige Verfügbarkeit der von der Kolibri IT GmbH erstellten Zertifikatssperrlisten ab. Kolibri IT GmbH übernimmt des Weiteren keine Verantwortung für Schäden aufgrund von Viren.
Schadenersatzansprüche des AG sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Kolibri IT GmbH beruhen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat jedenfalls der AG zu beweisen.
Insbesondere wird jegliche Haftung der Kolibri IT GmbH gegen Schadenersatzansprüche die gegen den AG erhoben werden, ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Kolibri IT GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten, eigene Anwaltskosten des AG oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der AG hat die Kolibri IT GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche (falls der AG nicht Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, jedoch nicht Gewährleistungsansprüche) gegen die Kolibri IT GmbH, wenn diese vom AG nicht binnen sechs Monaten (falls der AG Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist) oder binnen eines Jahres (falls der AG nicht Unternehmer ist) ab dem Zeitpunkt, in dem der AG vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von fünf Jahren nach dem schadenstiftenden Verhalten.
Der AG ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
Der Höhe nach sind Schadenersatzansprüche jedenfalls mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
11. Datenschutz(optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die an Kolibri ITGmbH erteilten Informationen als nicht vertraulich. Der AG stimmt zu, dass Kolibri IT GmbH die unternehmens- und personenbezogenen Daten des AG in maschinenleserlicher Form speichert und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell, insbesondere EDV-mäßig verarbeitet. Soweit sich Kolibri IT GmbH Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Kolibri IT GmbH berechtigt, Informationen über den AG offen zu legen, soferne dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.
12. Rücktrittsrecht des AG gemäß § 3 KSchG
Hat der AG den Vertrag weder in den Räumlichkeiten der Kolibri IT GmbH noch bei einem Messe- oder Informationsstand der Kolibri IT GmbH abgeschlossen, kann er innerhalb einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist beginnt mit der Ausfolgung des Vertrages, frühestens jedoch mit dem Vertragsabschluss. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen und muss innerhalb des genannten Zeitraums an die Kolibri IT GmbH abgesendet werden (Poststempel). Der AG hat kein Rücktrittsrecht, wenn er das Geschäft selbst angebahnt hat bzw. wenn vor dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Vertragspartnern stattgefunden haben.
13. Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Diese Bestimmung gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
Soweit der Vertrag mit dem AG den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes unterliegt, gelten die vorstehenden Bestimmungen jedenfalls insoweit, als sie den gesetzlichen Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht widersprechen.
Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen der AGB oder des durch die AGB geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommenden Regelung zu ersetzen.
Zahlungs- und Erfüllungsort ist Wien. Bei Versand geht die Gefahr auf den AG über, sobald die Kolibri IT GmbH die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. Als Gerichtsstand wird das für das für den politischen Bezirk Innere Stadt Wien sachlich zuständigem Gericht vereinbart. Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.